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Superior-Balkonkabinen-Special

09.02. bis 20.02.2010

20.02. bis 03.03.2010

MSC Fantasia

11 Nächte im westlichen Mittelmeer und Kanaren, ab/an Genua

ab 799 Euro pro Person!

Nähere Einzelheiten erfahren Sie nach Rücksprache.


Kabarett-Kreuzfahrt

28.2. - 8.3.2011

MSC-Magnifica

Route: Östliches Mittelmeer

Venedig - Bari - Rhodos - Alexandria - Katakolon - Dubrovnik - Venedig

Deutschlands Comedyschmiede Nr. 1 „NightWash“,
der Bonner Kabarett-Tempel „Pantheon
und die Reederei MSC
sitzen nun im besten Unterhaltungssinne „in einem Boot“.

ab 499,- Euro/Person



Service MSC

Versicherung

Versicherungsschein anzeigen

MSC hat in Zusammenarbeit mit Europ Assistance den Versicherungsschutz “Vacanze Serene“ (Sorglose Ferien) realisiert, die den Kreuzfahrtteilnehmer gegen die meisten Zwischenfälle, die sich vor oder während der Kreuzfahrt ereignen können, versichert.

ASSISTENZ BEI KRANKHEIT
· Notruf-Service rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar
· Ärztliche Beratung
· Krankenrücktransport
· Leichentransport Rückkehr mit einem Angehörigen
· Vorzeitige Rückkehr
· Entsendung eines Arztes im Notfall Nennung von Fachärzten im Ausland
· Rückkehr der anderen Versicherten Reise eines Familienangehörigen Begleitung von Minderjährigen · Rückkehr des Genesenden
· Aufenthaltsverlängerung Versand von dringenden Medikamenten ins Ausland
· Bereitstellung eines Dolmetschers im Ausland
· Vorschuss für dringende unentbehrliche Unkosten Vorschuss für Strafkaution im Ausland
· Angabe eines Rechtsbeistands im Ausland
· Versand wichtiger Nachrichten

KRANKENKOSTENVERSICHERUNG
· Bei Unfall oder Krankheit des Versicherten während der Reise sorgt Europ Assistance für die direkte   Bezahlung am Ort oder leistet dem Versicherten die Rückzahlung bis zu EUR 30.000,00 der erfolgten   und nachgewiesenen Auslagen für :
· Krankenhausaufenthalt;
· chirurgischen Eingriff;
· Arzthonorare;
· Ausgaben für Medikamente, wenn sie nach ärztlicher Verschreibung erworben wurden;
· Krankenhauskosten ganz allgemein;
· Dringende Zahnärztliche Behandlung nur als Unfallfolge bis zu EUR 100,00;
· Behandlungen, die nach der Rückkehr von der Reise und bis zu 45 Tagen nach dem Ereignis   erfolgten, aber nur im Fall eines Unfalls im Verlauf der Reise
GEPÄCKVERSICHERUNG
· Europ Assistance versichert den Schadensersatz an Gepäck und persönlichen Gegenständen, die   der Versicherte bei Reisebeginn mit sich führte, einschließlich sämtlicher Kleidung bei Diebstahl,   Einbruchdiebstahl, Raubüberfall, Handtaschenraub, Verlust, Verschwinden und Beschädigung bis zu   EUR 2.500,00.
· Im Fall einer um mehr als 12 Stunden verspäteten Gepäckauslieferung erstattet Europ Assistance die   Auslagen für Einkauf der erforderlichen Ersatzgegenstände gegen Originalkassenbelege bis zu EUR   100,00.
RÜCKZAHLUNG BEI REISEABBRUCH
Im Fall von Krankenrücktransport oder vorzeitiger Heimreise des Versicherten, die durch die Notruf-Service organisiert und als Leistungvorgesehen ist, erstattet Europ Assistance Italia S.p.A. dem Versicherten selbst, den anderen an der Reise teilnehmenden Familienangehörigen oder einem der Reisegefährten den Anteil der nicht genutzten Reise.
STORNIERUNG DER REISE
Wenn der Versicherte bei Änderung oder Stornierung vor Beginn der Reise wegen eines der nachstehend genannten Gründe, die unfreiwillig und zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht vorhersehbar waren, dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter eine Stornobühr zahlen muss, erstattet Europ Assistance den Betrag der besagten Strafgebühr wegen Stornierung oder Änderung (ausschließlich der Anmeldegebühr). Die Garantie wird nur geleistet infolge von Stornierung oder Änderung wegen:
a) Krankheit, Unfall (dafür muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Teilnahme an der Reise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist) oder Todesfall:

a.1 des Versicherten;

a.2 des Ehepartners/seines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, eines/r Sohnes/Tochter, der Geschwister, von einem der Eltern oder Schwiegereltern, des/der Schwiegersohns oder - tochter oder des Geschäftspartners/Mitinhabers der Firma oder der Gemeinschaftspraxis. Wenn diese Personen nicht zusammen und gleichzeitig mit dem Versicherten die Reise gebucht haben, muss der Versicherte im Fall schwerer Erkrankung oder bei Unfall nachweisen, dass seine Anwesenheit erforderlich ist.

a.3 von eventuellen Begleitern, wenn diese versichert und zusam-
men und gleichzeitig mit dem Versicherten selbst die Reise gebucht haben;
bei schwerer Krankheit oder Unfall einer der genannten Personen haben die Ärzte von Europ Assistance die Möglichkeit, eine ärztliche Kontrolle vorzunehmen;

b) wenn die schon gebuchten Ferien infolge von Einstellung oder Kündigung durch den Arbeitgeber nicht angetreten werden können;

c) bei Sachschäden am Haus des Versicherten nach Brand oder Naturkatastrophen, aufgrund derer seine Anwesenheit erforderlich und unabkömmlich ist;

d) wenn es aufgrund von Naturkatastrophen unmöglich ist, den Ort der organisierten Abreise oder das Mietobjekt zu erreichen;

e) Vorladung vor Gericht vor den Strafrichter oder Berufung zum Schöffen nach Reisebuchung.
Beginn und Wirksamkeit:
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Reisebuchung und dauert bis zum Beginn der Reise; der Reisebeginn ist der Zeitpunkt, in dem sich der Versicherte am Abreisepunkt einfinden muss.

Höchstsumme:
Die geforderte Stornogebühr wird dem Versicherten in voller Höhe zurückerstattet (nicht aber die Annmeldegebühr) bis zum Erreichen der in der Police des Versicherten für die Reisedauer/das Reiseziel angegebenen Höchstsumme, die der Reiseveranstalter eventuell in seinen eigenen Katalogen aufgeführt hat; sie kann nie mehr als EUR 7.500,00 pro Versicherter betragen.

Wie unter Punkt a) vorgesehen, wird für den Fall, dass mehrere Versicherte, die die Reise gleichzeitig und zusammen gebucht hatten, zurücktreten, ein Gesamtbetrag bis zum Erreichen der Summe der versicherten Höchstbeträge für jeden Versicherten, jedoch mit einem Gesamthöchstbetrag von EUR 25.000,00 pro Schadensfall erstattet.

Nichtdeckung:
Bei Verzicht auf die Reise wegen Krankheit wird die Stornogebühr unter Abzug eines nichtgedeckten Betrags in Höhe von 20% der Stornogebühr erstattet; sollte die Stornogebühr höher sein als der versicherte Höchstbetrag, so wird die Nichtdeckung nach letzterem berechnet.

Von der Versicherung sind ausgeschlossen:

1) Rücktrittsfälle, die verursacht sind durch:
- Unfall, Krankheit oder Tod von Personen über 80 Jahren;
- Unfall, Krankheit oder Tod, die vor dem Zeitpunkt der Buchung eingetreten sind oder Krankheit, die    bereits vor der Buchung existierte;
- Schwangerschaft oder durch sie verursachte pathologische
   Situationen;
- fehlende Angabe der Adresse, an der die unter Punkt a) angegebenen Personen erreichbar sind
- Nerven-, Geistes-, neuropsychiatrische und psychosomatische Krankheiten;
- andere als die versicherten Arbeitsgründe;
- Diebstahl, Raub, Verlust der Ausweis- und/oder Reisedokumente.

2) Fälle, in denen der Versicherte dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, sowie auch Europ Assistance direkt, den Rücktritt von der gebuchten Reise nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eintreten der Ursache für den Verzicht angezeigt hat .

3) Fälle, in denen der Versicherte nicht, wie es im nächsten Punkt “Obliegenheiten des Versicherten” vorgeschrieben ist, innerhalb des Reise- oder Mietantrittsdatums Mitteilung gemacht hat, wenn die unter Punkt 2) genannte Fünftage-Frist nach Reise-/Mietantrittsdatum fällt.

Obliegenheiten des Versicherten:

Bei Änderung und/oder notwendigem Verzicht auf die Reise oder die Miete muss der Versicherte für telefonische Anzeige beim zuständigen Notruf-Service sorgen, der rund um die Uhr erreichbar ist oder per E-Mail an die Adresse cancellation.msc@europassistance.it oder per Fax an die Nr. +39.02.58.38.45.75.

Bei Anzeige per Telefon oder per E-Mail muss der Versicherte per Fax innerhalb von 48 Stunden nach dem Mitteilungsdatum folgende Angaben an die Nr.+39.02.58.38.45.75 schicken:

- Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer;
- Versicherungsnummer von Europ Assistance;
- Grund der Annullierung;
- Ort, an dem der Versicherte zu erreichen ist.

Wenn der Verzicht und/oder die Änderung der Reise oder Miete wegen Krankheit und/oder Unfall einer der unter Punkt a)2 und a)3 genannten Personen erfolgt, muss die Anzeige enthalten:

- die Adresse, an der diese Personen erreichbar sind;
- Art der Krankheit;
- Beginn und Ende der Krankheit.

Innerhalb von 15 Tagen nach der obigen Benachrichtigung muss der Versicherte außerdem der Europ Assistance Italia S.p.A. -Ufficio Liquidazione Sinistri (Annullamento Viaggio)(Schadensabteilung –Reisestornierung) - Piazza Trento, 8 – 20135 Mailand oder per Fax an die Nr. 02.58.38.45.75 die folgenden Dokumente nachreichen:

- Kopie des Versicherungsausweises von Europ Assistance;
- bei Krankheit oder Unfall ärztliches Attest mit dem Datum des Unfalls oder Auftreten der Krankheit,   genauer Diagnose und voraussichtlicher Krankheitsdauer;
- bei Krankenhausaufenthalt eine Kopie der Krankenakte;
- im Todesfall die Sterbeurkunde;
- Buchungsbestätigung oder ähnliches Dokument;
- Belege (Anzahlung, Restzahlung, Stornogebühr) über Zahlungen für die Reise oder Miete;
- Buchungsbestätigung, ausgestellt vom Reiseveranstalter/Reisebüro;
- Rechnung vom Reiseveranstalter/Reisebüro über die geforderte Stornogebühr;
- Kopie des annullierten Fahrscheins;
- Reiseprogramm und Bestimmungen;
- Reisedokumente (Visa, etc.);
- Reisebuchungsvertrag.

Europ Assistance ist berechtigt, den Besitz der vom Versicherten nicht benutzten Reise-/Mietpapiere zu übernehmen.

FLUGVERSPÄTUNG
Sie gilt am Tag der Abreise oder der Rückreise. Sie tritt in Kraft bei Flugverspätung aus beliebigen Gründen, egal, ob sie von der Fluggesellschaft, vom Tour Operator oder wegen höherer Gewalt wie Streiks, Flughafenstaus, Witterungsbedingungen etc. verschuldet ist
MAXIMALE VERSICHERUNGSSUMME
Die Versicherung in Folge einer Flugverspätung von mehr als 8 Stunden hintereinander, berechnet nach dem offiziellen auf den Reisepapieren angegebenen Fahrplan, sieht folgendes vor :

· Hinflug
· Entschädigung für verspätete Abreise EUR 77 pro Person.

Oder als Alternative:

· Rückerstattung von 80% der Gesamtreisekosten (abzüglich der Anmeldegebühr) wenn sich der Versicherte in Folge der Verspätung entschließt, auf die Reise zu verzichten.

· Rückflug:
· Entschädigung für verspätete Ankunft EUR 77 pro Person.
ANZEIGE DES SCHADENFALLS
Die verspätete Abreise oder verspätete Ankunft muss der Versicherte der Schadenabteilung sofort, innerhalb und nicht später als 5 Tage nach dem Vorfall, anzeigen und den Fall der Europ Assistance Italia S.p.a. - Piazza Trento, 8 - 20135 Mailand melden; der Umschlag muss an die zuständige
Abteilung adressiert sein (Ufficio Liquidazione Sinistri - Ritardo aereo); es müssen die Ursache der Verspätung und folgende Angaben genannt werden:

· Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer;
· Nummer des Versicherungsausweises von Europ Assistance;
· Buchungsbestätigung oder ähnliches Dokument;
· Zahlungsbelege für die Reise oder Miete;
· Rechnung des Reiseveranstalters oder des Reisebüros über den für den Rücktritt geschuldeten   Betrag;
· Kopie des annullierten Fahrscheins;
· Reisebuchungsvertrag;
· Erklärung der Gesellschaft der Flughafenverwaltung oder der Fluggesellschaft, die eine Verspätung   von mehr als 8 Stunden bescheinigt;
· Informationsblatt für den Reiseantritt mit den Flugzeiten. Wenn die oben aufgeführten Dokumente   nicht vorgelegt werden, kann der Entschädigungsanspruch verfallen.

Europ Assistance ist berechtigt, als Bedingung der Rückerstattung, in den Besitz der vom Versicherten nicht benutzten Reise-/Mietpapiere zu treten.
AUSSCHLÜSSE
Neben den bei jeder Einzelleistung und/oder Garantie angegebenen Ausschlüssen ist Europ Assistance nicht verpflichtet, Leistungen zu liefern oder Schäden zu begleichen für alle Schadensfälle, die verursacht sind oder abhängen von:

· Nerven-, Geistes-, neuropsychiatrischen und psychosomatischen Krankheiten, Krankheiten, die mit   Schwangerschaften nach der 26. Woche oder dem Wochenbett zusammenhängen;
· Krankheiten, die Ausdruck oder direkte Folge von chronischen oder bereits vor Reisebeginn   bestehenden pathologischen Zuständen sind;
· Krankheiten oder Unfälle, die Folge von Missbrauch von Alkohol, Psychopharmaka sind oder davon   herrühren, oder die nicht therapeutische Verwendung von Drogen und Halluzinogenen;
· Schäden, die durch Ausüben folgender Aktivitäten entstehen:
· Bergsteigen mit Fels- oder Eisklettern, Springen mit Ski oder Wasserski von Sprungschanzen, Fahren   und Benutzen von Skibobs, Luftsportarten allgemein, Waghalsigkeiten, so wie in Folge von   professionell ausgeübten Sportarten erlittenen Unfälle;
· Organentnahme und Verpflanzung;
· Krieg, Erdbeben, Witterungsbedingungen in Form von Naturkatastrophen, Phänomene auf Grund von   Atomkernveränderungen, Strahlungen, die auf künstlicher Beschleunigung von Atomteilen beruhen;
· Streiks, Revolutionen, Aufstände, Volksaufstände, Plünderungen, Terrorakte und Vandalismus;
· Vorsatz des Versicherten, einschließlich Selbstmord oder versuchtem Selbstmord;
· Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen und zugehörige Probe- und Trainingsfahrten, Bergsteigen mit   Fels- oder Eisklettern, Springen mit Ski oder Wasserski von Sprungschanzen, Fahren und Benutzen   von Skibobs, Luftsportarten allgemein;
· Die Leistungen werden auch nicht geliefert in Ländern, die in einem erklärten oder tatsächlichen   Kriegszustand sind.
Die Benachrichtigung von Europ Assistance im Schadensfall
Der Notruf-Service von Europ Assistance ist immer rund um die Uhr erreichbar.
WICHTIG: es wird empfohlen, keine Initiativen zu ergreifen, ohne vorher den Notruf-Service telefonisch zu verständigen

Die Telefonnummern der zuständigen operativen Zentralen stehen auf den Versicherungsausweisen, die den Kunden zusammen mit den Reisedokumenten ausgehändigt werden.

Der Versicherte nehme zur Kenntnis, dass er durch einen Anruf beim Notruf-Service der Verwendung seiner Daten im Sinne des Gesetzes 196/2003 – Datenschutz zustimmt

Dem Anrufbeantworter müssen sofort folgende Informationen gemacht werden:

· Die vollständigen Daten des Versicherten und eine Telefonnummer
· Die Adresse, auch eine vorübergehende und die Telefonnummer des Ortes, von dem er anruft
· Die Versicherungsnummer
· Die gewünschte Leistung/Versicherung
· Dieser Text über Garantien und Leistungen enthält nur Beispiele und ist nicht vollständig. Der genaue · Umfang und die Grenzen stehen im Heft mit den
· Versicherungsbedingungen, das allen Versicherten ausgehändigt wird
· Reisepreis pro Person
 
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