Super-Angebote
speziell
für Gruppen
Superior-Balkonkabinen-Special
09.02. bis 20.02.2010
20.02. bis 03.03.2010
MSC Fantasia
11 Nächte im westlichen Mittelmeer und Kanaren, ab/an Genua
ab 799 Euro pro Person!
Nähere Einzelheiten erfahren Sie nach Rücksprache.
Kabarett-Kreuzfahrt
28.2. - 8.3.2011
MSC-Magnifica
Route: Östliches Mittelmeer
Venedig - Bari - Rhodos - Alexandria - Katakolon - Dubrovnik - Venedig
Deutschlands Comedyschmiede Nr. 1 „NightWash“,
der Bonner Kabarett-Tempel „Pantheon“
und die Reederei MSC
sitzen nun im besten Unterhaltungssinne „in einem Boot“.
ab 499,- Euro/Person
Service MSCVersicherung |
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| MSC hat in Zusammenarbeit mit Europ Assistance den Versicherungsschutz “Vacanze Serene“ (Sorglose Ferien) realisiert, die den Kreuzfahrtteilnehmer gegen die meisten Zwischenfälle, die sich vor oder während der Kreuzfahrt ereignen können, versichert. | ![]() |
ASSISTENZ BEI KRANKHEIT |
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| KRANKENKOSTENVERSICHERUNG · Bei Unfall oder Krankheit des Versicherten während der Reise sorgt Europ Assistance für die direkte Bezahlung am Ort oder leistet dem Versicherten die Rückzahlung bis zu EUR 30.000,00 der erfolgten und nachgewiesenen Auslagen für : · Krankenhausaufenthalt; · chirurgischen Eingriff; · Arzthonorare; · Ausgaben für Medikamente, wenn sie nach ärztlicher Verschreibung erworben wurden; · Krankenhauskosten ganz allgemein; · Dringende Zahnärztliche Behandlung nur als Unfallfolge bis zu EUR 100,00; · Behandlungen, die nach der Rückkehr von der Reise und bis zu 45 Tagen nach dem Ereignis erfolgten, aber nur im Fall eines Unfalls im Verlauf der Reise |
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| GEPÄCKVERSICHERUNG · Europ Assistance versichert den Schadensersatz an Gepäck und persönlichen Gegenständen, die der Versicherte bei Reisebeginn mit sich führte, einschließlich sämtlicher Kleidung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raubüberfall, Handtaschenraub, Verlust, Verschwinden und Beschädigung bis zu EUR 2.500,00. · Im Fall einer um mehr als 12 Stunden verspäteten Gepäckauslieferung erstattet Europ Assistance die Auslagen für Einkauf der erforderlichen Ersatzgegenstände gegen Originalkassenbelege bis zu EUR 100,00. |
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| RÜCKZAHLUNG BEI REISEABBRUCH Im Fall von Krankenrücktransport oder vorzeitiger Heimreise des Versicherten, die durch die Notruf-Service organisiert und als Leistungvorgesehen ist, erstattet Europ Assistance Italia S.p.A. dem Versicherten selbst, den anderen an der Reise teilnehmenden Familienangehörigen oder einem der Reisegefährten den Anteil der nicht genutzten Reise. |
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| STORNIERUNG DER REISE Wenn der Versicherte bei Änderung oder Stornierung vor Beginn der Reise wegen eines der nachstehend genannten Gründe, die unfreiwillig und zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht vorhersehbar waren, dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter eine Stornobühr zahlen muss, erstattet Europ Assistance den Betrag der besagten Strafgebühr wegen Stornierung oder Änderung (ausschließlich der Anmeldegebühr). Die Garantie wird nur geleistet infolge von Stornierung oder Änderung wegen: a) Krankheit, Unfall (dafür muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Teilnahme an der Reise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist) oder Todesfall: a.1 des Versicherten; a.2 des Ehepartners/seines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, eines/r Sohnes/Tochter, der Geschwister, von einem der Eltern oder Schwiegereltern, des/der Schwiegersohns oder - tochter oder des Geschäftspartners/Mitinhabers der Firma oder der Gemeinschaftspraxis. Wenn diese Personen nicht zusammen und gleichzeitig mit dem Versicherten die Reise gebucht haben, muss der Versicherte im Fall schwerer Erkrankung oder bei Unfall nachweisen, dass seine Anwesenheit erforderlich ist. a.3 von eventuellen Begleitern, wenn diese versichert und zusam- men und gleichzeitig mit dem Versicherten selbst die Reise gebucht haben; bei schwerer Krankheit oder Unfall einer der genannten Personen haben die Ärzte von Europ Assistance die Möglichkeit, eine ärztliche Kontrolle vorzunehmen; b) wenn die schon gebuchten Ferien infolge von Einstellung oder Kündigung durch den Arbeitgeber nicht angetreten werden können; c) bei Sachschäden am Haus des Versicherten nach Brand oder Naturkatastrophen, aufgrund derer seine Anwesenheit erforderlich und unabkömmlich ist; d) wenn es aufgrund von Naturkatastrophen unmöglich ist, den Ort der organisierten Abreise oder das Mietobjekt zu erreichen; e) Vorladung vor Gericht vor den Strafrichter oder Berufung zum Schöffen nach Reisebuchung. |
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| Beginn und Wirksamkeit: Der Versicherungsschutz beginnt mit der Reisebuchung und dauert bis zum Beginn der Reise; der Reisebeginn ist der Zeitpunkt, in dem sich der Versicherte am Abreisepunkt einfinden muss. |
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Höchstsumme: Wie unter Punkt a) vorgesehen, wird für den Fall, dass mehrere Versicherte, die die Reise gleichzeitig und zusammen gebucht hatten, zurücktreten, ein Gesamtbetrag bis zum Erreichen der Summe der versicherten Höchstbeträge für jeden Versicherten, jedoch mit einem Gesamthöchstbetrag von EUR 25.000,00 pro Schadensfall erstattet. |
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Nichtdeckung: |
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| FLUGVERSPÄTUNG Sie gilt am Tag der Abreise oder der Rückreise. Sie tritt in Kraft bei Flugverspätung aus beliebigen Gründen, egal, ob sie von der Fluggesellschaft, vom Tour Operator oder wegen höherer Gewalt wie Streiks, Flughafenstaus, Witterungsbedingungen etc. verschuldet ist |
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| MAXIMALE VERSICHERUNGSSUMME Die Versicherung in Folge einer Flugverspätung von mehr als 8 Stunden hintereinander, berechnet nach dem offiziellen auf den Reisepapieren angegebenen Fahrplan, sieht folgendes vor : · Hinflug · Entschädigung für verspätete Abreise EUR 77 pro Person. Oder als Alternative: · Rückerstattung von 80% der Gesamtreisekosten (abzüglich der Anmeldegebühr) wenn sich der Versicherte in Folge der Verspätung entschließt, auf die Reise zu verzichten. · Rückflug: · Entschädigung für verspätete Ankunft EUR 77 pro Person. |
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| ANZEIGE DES SCHADENFALLS Die verspätete Abreise oder verspätete Ankunft muss der Versicherte der Schadenabteilung sofort, innerhalb und nicht später als 5 Tage nach dem Vorfall, anzeigen und den Fall der Europ Assistance Italia S.p.a. - Piazza Trento, 8 - 20135 Mailand melden; der Umschlag muss an die zuständige Abteilung adressiert sein (Ufficio Liquidazione Sinistri - Ritardo aereo); es müssen die Ursache der Verspätung und folgende Angaben genannt werden: · Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer; · Nummer des Versicherungsausweises von Europ Assistance; · Buchungsbestätigung oder ähnliches Dokument; · Zahlungsbelege für die Reise oder Miete; · Rechnung des Reiseveranstalters oder des Reisebüros über den für den Rücktritt geschuldeten Betrag; · Kopie des annullierten Fahrscheins; · Reisebuchungsvertrag; · Erklärung der Gesellschaft der Flughafenverwaltung oder der Fluggesellschaft, die eine Verspätung von mehr als 8 Stunden bescheinigt; · Informationsblatt für den Reiseantritt mit den Flugzeiten. Wenn die oben aufgeführten Dokumente nicht vorgelegt werden, kann der Entschädigungsanspruch verfallen. Europ Assistance ist berechtigt, als Bedingung der Rückerstattung, in den Besitz der vom Versicherten nicht benutzten Reise-/Mietpapiere zu treten. |
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| AUSSCHLÜSSE Neben den bei jeder Einzelleistung und/oder Garantie angegebenen Ausschlüssen ist Europ Assistance nicht verpflichtet, Leistungen zu liefern oder Schäden zu begleichen für alle Schadensfälle, die verursacht sind oder abhängen von: · Nerven-, Geistes-, neuropsychiatrischen und psychosomatischen Krankheiten, Krankheiten, die mit Schwangerschaften nach der 26. Woche oder dem Wochenbett zusammenhängen; · Krankheiten, die Ausdruck oder direkte Folge von chronischen oder bereits vor Reisebeginn bestehenden pathologischen Zuständen sind; · Krankheiten oder Unfälle, die Folge von Missbrauch von Alkohol, Psychopharmaka sind oder davon herrühren, oder die nicht therapeutische Verwendung von Drogen und Halluzinogenen; · Schäden, die durch Ausüben folgender Aktivitäten entstehen: · Bergsteigen mit Fels- oder Eisklettern, Springen mit Ski oder Wasserski von Sprungschanzen, Fahren und Benutzen von Skibobs, Luftsportarten allgemein, Waghalsigkeiten, so wie in Folge von professionell ausgeübten Sportarten erlittenen Unfälle; · Organentnahme und Verpflanzung; · Krieg, Erdbeben, Witterungsbedingungen in Form von Naturkatastrophen, Phänomene auf Grund von Atomkernveränderungen, Strahlungen, die auf künstlicher Beschleunigung von Atomteilen beruhen; · Streiks, Revolutionen, Aufstände, Volksaufstände, Plünderungen, Terrorakte und Vandalismus; · Vorsatz des Versicherten, einschließlich Selbstmord oder versuchtem Selbstmord; · Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen und zugehörige Probe- und Trainingsfahrten, Bergsteigen mit Fels- oder Eisklettern, Springen mit Ski oder Wasserski von Sprungschanzen, Fahren und Benutzen von Skibobs, Luftsportarten allgemein; · Die Leistungen werden auch nicht geliefert in Ländern, die in einem erklärten oder tatsächlichen Kriegszustand sind. |
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| Die Benachrichtigung von
Europ Assistance im Schadensfall Der Notruf-Service von Europ Assistance ist immer rund um die Uhr erreichbar. WICHTIG: es wird empfohlen, keine Initiativen zu ergreifen, ohne vorher den Notruf-Service telefonisch zu verständigen Die Telefonnummern der zuständigen operativen Zentralen stehen auf den Versicherungsausweisen, die den Kunden zusammen mit den Reisedokumenten ausgehändigt werden. Der Versicherte nehme zur Kenntnis, dass er durch einen Anruf beim Notruf-Service der Verwendung seiner Daten im Sinne des Gesetzes 196/2003 – Datenschutz zustimmt Dem Anrufbeantworter müssen sofort folgende Informationen gemacht werden: · Die vollständigen Daten des Versicherten und eine Telefonnummer · Die Adresse, auch eine vorübergehende und die Telefonnummer des Ortes, von dem er anruft · Die Versicherungsnummer · Die gewünschte Leistung/Versicherung · Dieser Text über Garantien und Leistungen enthält nur Beispiele und ist nicht vollständig. Der genaue · Umfang und die Grenzen stehen im Heft mit den · Versicherungsbedingungen, das allen Versicherten ausgehändigt wird · Reisepreis pro Person |
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